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Verlassenschafts Abhandlungen

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet für das der vom Gericht nach Wohnort und Sterbetag zuständige Notar zum Gerichtskommissär bestellt wird. In dringenden Fällen kann der zuständige Notar bei Gericht erfragt und von den Erben selbst aufgesucht werden.
In alle Fällen werden die Hinterbliebenen vom Notar zur Todesfallaufnahme eingeladen. Es empfiehlt sich, zur Todesfallaufnahme folgende Unterlagen – soweit vorhanden – vorzubereiten und mitzunehmen:

  • Namen Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  • Standesdokumente (Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)
  • letztwillige Verfügungen
  • Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellungen zum Sachwalter
  • letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
  • kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass: Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Aufstellung über das Vermögen, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchauszüge, Einheitswertbescheide, Übergabsverträge, Handelsregisterauszug, Kfz-Papiere, etc.
  • Aufstellung und Belege über Schulden sowie auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses.

 

Abmeldung eines Verstorbenen

Grundsätzlich kennt das Meldegesetz keine Verpflichtung der Hinterbliebenen, die Meldebehörde vom Ableben einer Person in Kenntnis zu setzen.
Ein Reisepass muss nicht zurückgegeben werden.

 

Bedachtnahme auf Berechtigungen und Verpflichtungen

Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des Verstorbenen lauten, müssen gelöst oder geändert werden.

  • Die Abmeldung, Anmeldung der Rundfunk und Fernsehrundfunkbewilligung
  • Abmeldung, Anmeldung Telefon
  • Abmeldung Anmeldung Strom, Gas
  • Abonnements sind abzubestellen
  • Mietverträge und Mitgliedschaften sind zu kündigen
  • Daueraufträge bei Banken sind zu kündigen
  • Versicherungsverträge, Bausparverträge etc. sind zu kündigen
  • Gewerbeberechtigungen sind zu ändern bzw. zurückzulegen